Häufige Fragen

Schuldnerberatung

Ich habe den Überblick über meine Ausgaben und Schulden verloren. Wo kann ich Hilfe bekommen?

Schuldnerberatungsstellen unterstützen Sie dabei, einen Überblick über Ihre Finanzen zu gewinnen. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Schuldnerberatungsstelle oder rufen Sie unsere Schuldenhelpline an: 0800-689 689 6.

Konkret  hilft Ihnen die Schuldnerberatung,

  • Ihre Einnahmen und Ausgaben genau aufzulisten,
  • den  aktuellen Schuldenstand zu ermitteln,
  • realistische Rückzahlungsmöglichkeiten zu prüfen und
  • Lösungen für Ihre Schuldenprobleme zu finden.

Ich muss viele verschiedene Schulden bedienen. Kann ich alles an eine Stelle zahlen?

Das ginge nur mit einem Umschuldungskredit. Dabei werden alle Schulden bei unterschiedlichen Stellen zu einem großen Kredit zusammengefasst, so dass Sie nur noch eine Ratenzahlung haben.

Bedenken Sie aber bitte Folgendes: Für einen Umschuldungskredit berechnet Ihnen Ihre Bank neue Gebühren, Ihnen entstehen also zusätzliche Kosten. Außerdem wird Ihnen eine seriöse Bank bei einem negativen SCHUFA-Eintrag oder einem geringen Einkommen keinen Umschuldungskredit bewilligen.

Daher unsere Empfehlung: Wenden Sie sich besser an eine Schuldnerberatungsstelle. Die wird Ihnen dabei helfen, einen Zahlungsplan für alle Gläubiger zu erstellen, ohne eine neue Kreditaufnahme.

Darf mir ein Schuldnerberater vorschreiben, dass ich mein Auto abgeben muss?

Nein, Schuldnerberatung ist freiwillig und zeigt Ihnen realistische Lösungswege für Ihre Schuldenprobleme auf.  Ob Sie den Rat von Schuldnerberatungsfachleuten annehmen,  entscheiden und verantworten stets Sie selber.

Konto

Die Bank eröffnet kein Girokonto für mich. Was kann ich tun?

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Konto, das als „Basiskonto“ bezeichnet wird. Bedingung ist, dass Sie kein anderes Girokonto haben und auch keines bekommen könnten, weil Sie Schulden haben.

Ein Basiskonto hat die gleichen Funktionen wie ein Girokonto. Allerdings können Sie ein Basiskonto in der Regel nicht überziehen. Beantragen können Sie ein Basiskonto bei jeder Bank persönlich oder auch über das Internet.

Verweigert Ihnen die Bank grundlos die Eröffnung, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin genannt, wenden.

P-Konto

Was bedeutet „P-Konto“ eigentlich?

P-Konto ist die Abkürzung für „Pfändungsschutzkonto“. Es funktioniert wie ein normales Girokonto, allerdings ist beim P-Konto das Kontoguthaben in Höhe eines Grundfreibetrages in Höhe von derzeit 1.410,00 € vor Pfändung geschützt (Stand 01.07.2023). Weitere Informationen finden Sie hier: Pfändungsschutzkonto

 

 

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Wenn Sie ein Girokonto haben, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto. Hierfür müssen Sie einen persönlichen Antrag bei Ihrer Bank stellen.

Haben Sie derzeit kein eigenes Girokonto, müssen Sie zunächst ein Girokonto eröffnen, dann können Sie dieses in ein P-Konto umwandeln lassen.
 

Ich habe ein gemeinsames Konto mit meiner Ehefrau. Können wir dieses in ein P-Konto umwandeln?

Nein. Ein P-Konto ist nur als Einzelkonto zugelassen. Bei drohender Pfändung und einem bestehenden Gemeinschaftskonto empfehlen wir die Aufteilung in zwei Einzel-Girokonten und anschließend die Umwandlung in zwei P-Konten.

Darf ich mehrere P-Konten haben?

Nein. Sie dürfen nur ein einziges Girokonto als P-Konto führen. Mehrere Girokonten vor Pfändung zu schützen, wäre missbräuchlich und kann strafbar sein. Daher müssen Sie bei der Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto besitzen. Die Bank ist berechtigt, bei der Schufa zu erfragen, ob ein weiteres P-Konto von Ihnen existiert.

Wie hoch ist der Pfändungsschutz auf einem P-Konto?

Beim P-Konto sind zur Zeit Geldeingänge bis 1.410 Euro als Grundfreibetrag je Kalendermonat automatisch vor Pfändung geschützt.

Ich habe eine Familie zu versorgen. Kann ich den Grundfreibetrag auf meinem P-Konto anheben lassen?

Der automatische pfändungsfreie Grundfreibetrag kann mit einer Bescheinigung erhöht werden, wenn Sie zum Beispiel gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen haben, also etwa verheiratet sind oder Kinder haben. Die Bescheinigung für einen erhöhten Freibetrag erhalten Sie unter anderem bei einer Schuldnerberatungsstelle, der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Pfändungsfrei sind auf Nachweis auch bestimmte einmalige Sozialleistungen und solche Sozialleistungen, die den Mehraufwand infolge eines Körperschadens ausgleichen, sowie Kindergeld und Kinderzuschläge.

SCHUFA

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA, Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Sie speichert Informationen und erteilt Auskünfte zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen in Deutschland. Die Informationen erhält die SCHUFA von ihren Vertragspartnern, das sind insbesondere Banken, Versandhandels- und Wohnungsunternehmen sowie Telekommunikationsanbieter. 

Was steht über mich in der SCHUFA-Datei?

Die SCHUFA erfasst personenbezogene Daten sowie sogenannte positive und negative Merkmale:

  • Zur Person werden Name, Geburtsdatum und –ort sowie derzeitige und frühere Anschrift gespeichert.
  • Positive Merkmale sind zum Beispiel die Eröffnung eines Girokontos, die Ausstellung einer Kreditkarte sowie die ordnungsgemäße Rückzahlung eines Kredits.
  • Zu den negativen Merkmalen zählen Einträge über eine Kreditvertragskündigung oder die Nichteinhaltung vereinbarter Ratenzahlungen. Auch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides, die Abgabe der Vermögensauskunft  sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden negativ gewertet.

Wie lange werden meine Daten bei der SCHUFA gespeichert?

SCHUFA–Kreditdaten werden grundsätzlich nach Erledigung, das heißt nach der vollständigen Bezahlung einer Forderung, Tag genau noch für 3 Jahre gespeichert.

Einträge zu einer gerichtlich erteilten Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens werden rückwirkend nach 6 Monaten gelöscht.

Daten aus den Schuldnerverzeichnissen des Vollstreckungsgerichts Vermögensauskunft und ggf. Haftbefehl können schon vor Ablauf von 3 Jahren gelöscht werden, sobald der SCHUFA die Löschungsmitteilung durch das Gericht erhält. Sie selber brauchen hierfür nicht tätig zu werden.

Wer darf meine SCHUFA-Daten sehen?

Ihre SCHUFA-Daten dürfen ausschließlich  Vertragspartner der SCHUFA anfordern und auch nur dann, wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben. Die Einverständniserklärung wird im Vorfeld eines Vertragsabschlusses von Ihnen verlangt. Zu den Vertragspartnern zählen insbesondere Kreditinstitute, Leasingfirmen, Telekommunikations-, Wohnungs- und Versandhandelsunternehmen sowie Strom- und Gasversorger.

Ein privater Gläubiger, wie beispielsweise Ihr Vermieter, darf nicht eigenmächtig eine SCHUFA-Auskunft über Sie einholen. Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages fordern aber viele Vermieter eine SCHUFA-Selbstauskunft von Ihnen.

Wie kann ich meine SCHUFA-Daten überprüfen?

Sie haben das Recht von der SCHUFA zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Hierfür können Sie bei der Schufa eine Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO) beantragen. Diese ist einmal im Jahr kostenlos!

Die SCHUFA hat falsche Daten von mir gespeichert. Was kann ich tun?

Wenn Sie der Meinung sind, dass falsche Kreditzahlungs-Angaben über Sie gespeichert sind, können Sie sich direkt an das ServiceCenter der SCHUFA wenden: 

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Telefonnummer: 06 11 – 9 27 80

Um zu belegen, dass die gespeicherten Kredit-Daten tatsächlich falsch sind, reichen Sie am besten Quittungen oder eine Erledigungsbestätigung Ihres Gläubigers ein.

Wenn Ihre Änderungswünsche berechtigt sind, wird die SCHUFA Ihre Daten zeitnah und kostenlos korrigieren.

Gerichtsvollzieher

Muss ich den Gerichtsvollzieher in meine Wohnung lassen?

Nein, der Gerichtsvollzieher darf Ihre Wohnung nur mit Ihrer Zustimmung betreten. Wenn Sie ihn nicht hereinlassen, muss er zunächst unverrichteter Dinge wieder gehen.

Ihr Gläubiger hat dann jedoch die Möglichkeit, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen. Damit darf sich der Gerichtsvollzieher auch ohne Ihr Einverständnis mit Hilfe eines Schlüsseldienstes oder der Polizei Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen. Die Kosten hierfür müssen Sie übernehmen. Sie sollten den Gerichtsvollzieher daher freiwillig in Ihre Wohnung lassen.
 

Was darf der Gerichtsvollzieher mitnehmen?

Der Gerichtsvollzieher darf nur Wertgegenstände pfänden. Hierzu zählen zum Beispiel: Bargeld, Kamera, Schmuck. Auch Ihr Auto kann gepfändet werden.

Unpfändbar sind hingegen Gegenstände, die Sie für Ihr Leben benötigen, also Möbel, Kleidung, ein Fernseher. Der Gerichtsvollzieher darf auch keine Sachen mitnehmen, die Sie noch nicht abbezahlt haben, Ihnen also noch gar nicht gehören.

Was ist die "Vermögensauskunft"?

Die Vermögensauskunft, früher Eidesstattliche Versicherung, ist ein umfangreicher Fragenkatalog zu Ihrer aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Hierdurch möchten Gläubiger herausfinden, ob bei Ihnen etwas pfändbar ist. Gefragt wird zum Beispiel nach dem Arbeitgeber, der Kontoverbindung, Auto, Sparbuch und Lebensversicherungen. Um diese Auskünfte zu erhalten, beauftragt Ihr Gläubiger einen Gerichtsvollzieher, der einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft festsetzt.

Diesen Termin sollten Sie unbedingt wahrnehmen und alle Angaben wahrheitsgemäß beantworten. Falschangaben – auch unbeabsichtigte – sind strafbar!

Was passiert, wenn ich die Vermögensauskunft nicht abgebe?

Wenn Sie die Vermögensauskunft verweigern oder nicht zu dem Termin beim Gerichtsvollzieher erscheinen, kann Ihr Gläubiger einen Haftbefahl gegen Sie beantragen. Wenn Sie sich dann immer noch weigern, können Sie inhaftiert werden. Ziel dieser Inhaftierung ist die Erzwingung der Vermögensauskunft. Diese Erzwingungshaft kann bis zu 6 Monate andauern.

Der Haftbefehl wird bei der Schufa als Negativmerkmal eingetragen. Sie signalisieren damit, dass Sie nicht bereit sind, für Ihre Schulden einzustehen.

Kooperieren Sie daher am besten mit dem Gerichtsvollzieher, dann kommt es gar nicht erst so weit.

Insolvenzverfahren

Ab welcher Schuldenhöhe kann ich Privatinsolvenz beantragen?

Wie hoch Ihre Schulden sind, spielt keine Rolle bei der Privatinsolvenz. Voraussetzung für einen Insolvenzantrag ist Ihre Zahlungsunfähigkeit.

Sie sind zahlungsunfähig, wenn Ihr Geld oder Vermögen nicht ausreicht, um Ihre Schulden, wie vertraglich vereinbart, zurückzuzahlen.

Ich möchte Privatinsolvenz beantragen. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtlicher Prozess. Die Gerichtskosten betragen ca. 1.500 € bis 2.500 €.

Reichen Ihr Einkommen und Vermögen nicht aus, können Sie diese Kosten „stunden“ lassen. Das bedeutet, dass Sie die Gerichtskosten nicht sofort zahlen müssen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Wenn Sie pfändbares Einkommen oder Vermögen haben, werden davon im Laufe des Insolvenzverfahrens zuerst die Gerichtskosten beglichen. Sind nach Abschluss des Verfahrens noch nicht alle Gerichtskosten bezahlt, wird das Gericht diese restlichen Kosten noch vier Jahre lang einfordern. Auch für diese Zeitspanne kann eine Stundung vereinbart werden.

Benötige ich einen Anwalt, um Privatinsolvenz zu beantragen?

Nein, auch wenn das Verfahren bei Gericht beantragt wird, müssen Sie nicht zum Anwalt gehen. Aber bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens benötigen Sie aus formellen und fachlichen Gründen professionelle Hilfe. Wenden Sie sich daher an eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle  in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie Unterstützung von erfahrenen Fachkräften, die auf Insolvenzberatung spezialisiert sind. Diese Hilfe ist in der Regel kostenlos. Bei einigen Beratungsstellen müssen Erwerbstätige einen geringen Eigenanteil bezahlen. Erkundigen Sie sich vorab telefonisch nach möglichen Kosten.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens für Verbraucher erfolgt in mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Schritten. Hier können Sie sich über genaue Details informieren.

Das Wichtigste im Überblick:

Bevor Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen können, ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern Pflicht. Stimmen alle Ihre Gläubiger Ihrem Vorschlag zu, ist ein gerichtlicher Insolvenzantrag überflüssig. Nur wenn Sie sich nicht mit Ihren Gläubigern einigen können, ist die Bedingung für die förmliche Beantragung der Insolvenz erfüllt. Über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs benötigen Sie eine offizielle Bescheinigung, die zum Beispiel von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden kann.

Mit der Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens

  • sind Sie vor Pfändungen geschützt, es darf also kein Gläubiger mehr pfänden oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen,
  • verwertet ein Insolvenzverwalter Ihr pfändbares Vermögen - falls vorhanden
  • beginnt die dreijährige Abtretungszeit Ihres monatlich pfändbaren Einkommens.

Am Ende des Insolvenzverfahrens steht die Restschuldbefreiung durch Gerichtsbeschluss. Diese können Sie auch dann erlangen, wenn Sie zum Beispiel nur Bürgergeld beziehen und daher keinerlei Zahlungen leisten konnten. Unabhängig davon, wieviel Schulden am Ende noch offen sind, erhalten Sie bei erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens den Schuldenerlass.

Bedingung ist allerdings, dass Sie in der dreijährigen Abtretungszeit bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu zählen insbesondere, sich bei Arbeitslosigkeit um eine Arbeit zu bemühen und jede Änderung Ihrer Einkommenssituation und/oder auch eine neue Adresse zu melden. Bei Verstoß gegen diese Pflichten kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. Dies bedeutet, dass das Insolvenzverfahren beendet wird und Ihnen die Schulden nicht erlassen werden.

Auch während eines Insolvenzverfahrens kann noch viel schief gehen, so dass Ihr Ziel, von den Schulden befreit zu werden, scheitern kann. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, rufen Sie unsere Schuldenhelpline 0800 - 689 689 6 an!

Für viele Schuldnerberatungsstellen endet die Betreuung, wenn der Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht worden ist. Unsere Schuldenhelpline ist auch im laufenden Verfahren telefonisch oder online immer für Sie da.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Nach Eröffnung durch das Gericht beträgt die Verfahrenszeit für alle Anträge, die ab dem 01.10.2020 bei Gericht eingereicht wurden, nur noch 3 Jahre. Das heißt, 3 Jahre nach der Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens bekommen Sie die Restschuldbefreiung - wenn Sie sich an alle Vorschriften gehalten haben.

 

Was passiert, wenn ich während des Insolvenzverfahrens arbeitslos werde?

Ihre Arbeitslosigkeit müssen Sie Ihrem Insolvenzverwalter sofort melden und sich aktiv um eine neue Stelle bemühen. Ihr Insolvenzverfahren läuft aber ohne Unterbrechung weiter.

Darf ich während meines Insolvenzverfahrens ins Ausland ziehen?

Ja, nach Eröffnung des Verfahrens dürfen Sie ins Ausland ziehen. Sie müssen allerdings auch in diesem Fall alle Pflichten erfüllen und für das Gericht bzw. den Insolvenzverwalter erreichbar sein.

Ich habe schon einmal ein Insolvenzverfahren durchlaufen, das vollständig abgeschlossen wurde. Ist es möglich, eine zweite Insolvenz zu beantragen?

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung müssen Sie nach neuem Recht elf Jahre warten, bis Sie erneut die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen können. Das genaue Datum der Restschuldbefreiung steht im Gerichtsbeschluss Ihrer ersten Insolvenz.

Mietschulden

Wann kann mir mein Vermieter wegen Mietschulden kündigen?

Ihr Vermieter darf Ihnen fristlos kündigen, wenn

  • der Rückstand bei zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als eine Monatsmiete (laufende Miete plus Nebenkosten) beträgt,
  • der Rückstand, auch über einen längeren Zeitraum, insgesamt zwei Warmmieten erreicht hat oder
  • bei Mietverträgen ab Mai 2013 die Mietkaution nicht bezahlt worden ist.

Wenn Sie Ihre Miete in der Vergangenheit unregelmäßig, verspätet oder nur in  Teilbeträgen gezahlt haben, kann Ihnen der Vermieter fristgemäß kündigen.

Aber: Wegen einer nicht bezahlten Nebenkostenabrechnung des Vorjahres darf der Vermieter Ihnen nicht kündigen.

Kann ich eine fristlose Kündigung wieder rückgängig machen?

Eine fristlose Kündigung sollten Sie sehr ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen. Kein Vermieter kann seinen Mieter eigenmächtig auf die Straße setzen. Er muss zunächst eine Räumungsklage beim Gericht einreichen.

Nehmen Sie daher so schnell wie möglich Kontakt zu Ihrem Vermieter auf und sprechen Sie offen über die Gründe für Ihre Zahlungsschwierigkeiten. Schlagen Sie ihm einen realistischen Weg für die Rückführung Ihrer Mietschulden vor, zum Beispiel eine Ratenzahlung, und sichern Sie ihm zukünftig die pünktliche Zahlung der Miete zu.

Wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist, wenden Sie sich so schnell wie möglich wegen einer Übernahme der Mietschulden an das für Sie zuständige Jobcenter oder Sozialamt. Dies wird in der Regel als Darlehen genehmigt.

Informieren Sie Ihren Vermieter darüber, dann wird er keine Räumungsklage einreichen und nach Bezahlung der rückständigen Mieten die fristlose Kündigung zurückziehen.

Ich habe eine Räumungsklage erhalten – was kann ich jetzt noch tun, um meine Wohnung zu behalten?

Nach Eingang der Räumungsklage haben Sie 2 Monate Zeit, den Mietrückstand zu bezahlen und damit die Räumung und Verlust Ihrer Wohnung zu verhindern. Zum vollständigen Ausgleich gehört auch die Zahlung aller Kosten, die Ihrem Vermieter bei der Geltendmachung des Mietrückstandes entstanden sind, sowie die Zahlung der laufenden Miete.

Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt oder Jobcenter. Legen Sie dort die Räumungsklage vor und beantragen Sie die Übernahme des Mietrückstandes, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Informieren Sie umgehend das Gericht und den Vermieter, wenn Sie eine sogenannte „Übernahmeerklärung“ Ihres Sozialamtes oder Jobcenters erhalten haben.

Bitte beachten Sie: Dieses Recht, innerhalb von zwei Monaten nach Räumungsklage die Mietrückstände zu bezahlen und die fristlose Kündigung zu verhindern, besteht nur alle zwei Jahre einmal!

Stromschulden

Wann kann mir der Strom abgestellt werden?

Der Energieversorger kann Ihnen den Strom sperren, wenn Sie Ihre monatlichen Abschläge oder Ihre Jahresabschlussrechnung nicht fristgemäß bezahlt haben. Gesperrt werden darf allerdings nur unter folgenden Bedingungen:

  • Der geschuldete Betrag muss mindestens 100 € betragen.
  • Ihr Energieversorger muss die Sperrung mit einer Frist von vier Wochen androhen.
  • Nach Ablauf der vier Wochen wird mit einer letzten Frist von drei Werktagen die endgültige Sperrung angekündigt.

Erst danach darf der Strom abgestellt werden.

Wie kann ich eine Stromsperre vermeiden?

Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Energieversorger auf.

Sie können eine Stromsperrung abwenden, wenn Sie:

  • alle offenen Beträge umgehend ausgleichen oder
  • eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Energieversorger treffen oder
  • eine Kostenübernahmeerklärung der Stromschulden durch das Sozialamt oder das Jobcenter vorlegen können.

In meinem Haushalt lebt eine schwerkranke Person. Darf die Energieversorgung auch dann gesperrt werden?

Der Strom darf nicht gesperrt werden, falls dies unzumutbar ist, zum Beispiel wenn durch die Stromsperre schwerwiegende Gesundheitsschäden für ein Haushaltsmitglied drohen. Falls das bei Ihnen zutreffen sollte, informieren Sie bitte umgehend Ihren Energieversorger. Sollte der sich trotz der von Ihnen vorgetragenen Unzumutbarkeitsgründen weigern, die Sperre aufzuheben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Ich beziehe Bürgergeld. Muss das Jobcenter eine Jahresnachzahlung übernehmen?

Hier kommt es darauf an, ob es sich um eine Nachzahlung für Heizkosten oder für Haushaltsstrom handelt.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und die für die Heizung entstandenen  Gas- oder Stromkosten nicht begleichen können, muss Ihr Jobcenter die Nachzahlung in voller Höhe übernehmen.

Bei einer Nachzahlung für Ihren Haushaltsstrom ist das Jobcenter hingegen nicht zu einer Übernahme verpflichtet, da Stromkosten aus dem Regelsatz zu begleichen sind.  Ihr Jobcenter kann Ihnen allerdings ein Darlehen zur Begleichung der Stromschulden gewähren - muss aber nicht.

Kann ich den Anbieter wechseln, wenn ich bei meinem aktuellen Stromanbieter noch Zahlungsrückstände habe?

Grundsätzlich können Sie zu einem neuen  Energieversorger wechseln, auch wenn Sie beim bisherigen Anbieter noch Schulden haben. Dadurch werden Sie die Schulden bei Ihrem bisherigen Versorger allerdings nicht los! Ein Wechsel des Anbieters kann trotzdem Sinn machen, wenn dadurch Ihre künftigen regelmäßigen Ausgaben für Energie gesenkt werden.

Achtung: In der Regel prüft der neue Anbieter Ihre aktuelle SCHUFA. Dadurch erfährt er von Ihren Schulden beim bisherigen Versorger und es kann sein, dass ein neuer Vertrag deshalb abgelehnt wird.